Leistungen

 

Einziehung angemahnter Forderungen

Einziehung titulierter Forderungen

 

 

Einziehung angemahnter Forderungen

Kunde - Rechnung ­- Mahnung - der Kunde zahlt nicht - und dann?

Solche Kunden bearbeiten wir in Ihrem Auftrag. Wir mahnen Ihre Kunden an, abgestuft und auf den Einzelfall bezogen. Wir üben den nötigen Druck aus, um Ihren Schuldner zur Zahlung der Schulden gerade bei Ihnen zu bewegen. Wir mahnen telefonisch und besuchen Ihre Schuldner im Elbe-Weser Gebiet auch persönlich im Geschäft oder in der Wohnung.

Zahlt Ihr Schuldner trotz intensiver außergerichtlicher Bearbeitung nicht,wird auch die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens durch uns eingeleitet. Wir ermitteln die Anschrift, die persöhnlich- und finanziellen Verhältnisse Ihrer Schuldner. Vor Einreichung des Manhnbescheids überprüfen wir die Erfolgsaussichten - alles weitgehend selbstverständlich. Sie werden mit diesen Abläufen nicht belastet und können sich auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren.Wir überwachen die Verjährungsfristen.

Auch nach Erwirkung des Vollstreckungstitels wird die Bearbeitung weiter intensiv betrieben. Wir beauftragen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung und lassen Ihren Schuldner zu Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorladen.

Es ist wichtig, schnell Druck auf den Schuldner auszuüben, weil Schuldner oft nur die Forderung bezahlen, die ihnen am unangenehmsten ist. Wenn wir als Inkassounternehmen diesen Druck ausüben, ist er wirkungsvoller. Wir sind geschäftsmäßig mit der Einziehung befaßt, der Schuldner weiß in der Regel, daß er zwar über Raten verhandeln kann, aber auch, daß er an uns auf jeden Fall zahlen muß.

 

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Einziehung titulierter Forderungen

Vollstreckungstitel- fruchtlose Pfändung durch den Gerichtsvollzieher- keine Zahlung - und dann?

Diese titulierten Forderungen bearbeiten wir in erster Linie außergerichtlich intensiv. Die außergerichtliche Bearbeitung von Forderungen wird immer wichtiger und ist immer effektiver. Die Gerichtsvollzieher sind oft überlastet, und pfändbare Gegenstände sind nur selten beim Schuldner anzutreffen. Er vollstreckt also fruchtlos. Mit sensiblen, aber trotzdem druckvollen Mahnungen und mit Fingerspitzengefühl, ist bei den Schuldnern oftmals mehr zu erreichen.

Wir handeln Ratenzahlungen aus, mahnen schriftlich, telefonisch oder besuchen den Schuldner ggf. auch persönlich. Wir korrespondieren mit Rechtsanwälten und Schuldnerberatungsstellen oder sonstigen Vertretern der Schuldner – Ihre Interessen stehen dabei immer im Vorderungrund. Wenn wir feststellen, dass eine Vergleichszahlung angebracht ist um eine langjährige Überwachung zu vermeiden, schließen wir nach genauer Prüfung der Sachlage auch einen Vergleich mit dem Schuldner ab.

Wir veranlassen die Zwangsvollstreckung und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, wenn es sinvoll ist. Die Vermögensverzeichnisse werden geprüft und ausgewertet. Oft lesen wir Unstimmigkeiten heraus, aus denen sich eine Zugriffsmöglichkeit ergibt.

Wir kennen alle Möglichkeiten, um trotz der hohen Pfändungsfreigrenzen pfändbare Beträge zu erlangen. Wir überwachen langfristig und greifen immer wieder zu.

Für diese Bearbeitung erhalten wir bei Erfolg eine Erfolgsprovision.
Unser Erfolg ist also Ihr Geld!

 

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